Wohnen

Allgemeine Informationen zu betreuten Wohnformen

Das eigenständige Wohnen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung erschwert oder (zeitweise) unmöglich sein. Deshalb gibt es betreute Wohnformen. Sie unterscheiden sich danach,

  • ob eine eigene Wohnung vorhanden ist oder ein Wohnplatz in einer Wohngemeinschaft benötigt wird,
  • ob der Wohnplatz für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer benötigt wird,
  • in welcher Intensität therapeutische und/oder betreuende Kontakte benötigt werden,
  • in welcher Häufigkeit gegebenenfalls auch Unterstützung im Haushalt benötigt wird.

Betreutes Einzelwohnen

Die Person lebt in einer eigener Wohnung (ob angemietet oder im Eigentum oder mit ihrer Familie) und benötigt dabei regelmäßige Betreuungskontakte, etwa um

  • die Wohnung in Ordnung zu halten,
  • den Schriftverkehr zuverlässig zu erledigen,
  • die Selbstsorge einzuüben und zu verbessern,
  • den sozialen Kontakten und Unternehmungen nachzugehen,
  • auftretende Schwierigkeiten zu besprechen und Lösungen einüben zu können.

Eine Betreuungsfachkraft (Sozialpädagogik oder Pflege) steht für einige Stunden pro Woche zur Seite, um diejenigen Ziele zu erreichen, die zuvor in einem Hilfeplan gemeinsam vereinbart wurden. In Krisenzeiten wird für intensivere Betreuung gesorgt. Ein Betreuungsvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und kann bei Bedarf verlängert werden.

Therapeutische Wohngemeinschaften (TWG)

Die Person benötigt für einen begrenzten Zeitraum einen Wohnplatz mit therapeutischer oder pädagogischer Unterstützung, um die Beeinträchtigung durch eine psychische Erkrankung besser bewältigen zu können – zum Beispiel um einer Ausbildung nachgehen zu können.

Die Person bewohnt ein eigenes Zimmer in einer Wohnung und teilt sich Küche, Bad und Gemeinschaftsraum mit Mitwohnenden.

Langzeit-Wohngemeinschaften (Langzeit-WG)

Die Person benötigt auf Dauer einen Wohnplatz mit sozialtherapeutischer Betreuung.

Beratung zu Wohnformen und freien Plätzen

Verschiedene Stellen beraten darüber, ob und welche Art der Wohnbetreuung geeignet ist. 
Dazu gehören die Beratungsbüros der Trägervereine für betreute Wohnformen.

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Auch die Sozialpsychiatrischen Dienste und Gerontopsychiatrischen Dienste beraten darüber, ob und welche Art der Wohnbetreuung geeignet ist.

Sozialpsychiatrische Dienste

Sozialpsychiatrische Dienste, abgekürzt "SPDi", bieten Beratung und Unterstützung für psychisch erkrankte Erwachsene zwischen 18 und 60 Jahren zu allen Themenbereichen ihres alltäglichen Lebens. 
Die Mitarbeiter*innen beraten Erkrankte und ihre Angehörigen zu psychischen Erkrankungen und seelischer Gesundheit. Sie unterstützen in Krisensituationen, begleiten längerfristig und vereinbaren bei Bedarf gerne einen Hausbesuch. 
Das Angebot ist kostenfrei. Die Anliegen werden vertraulich behandelt.

Weiter Informationen über die Sozialpsychiatrischen Dienste gibt es auf der Internetseite der Stadt München.

Sozialpsychiatrische Dienste

In München gibt es elf dieser SPDi. 
Welcher Sozialpsychiatrische Dienst zuständig ist, hängt vom Wohnort der Personen ab, die Unterstützung suchen. 
Der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst kann durch Eingabe der Adresse der Person im Geoportal München gefunden werden.

Sozialpsychiatrischer Dienst - Geoportal

Übersicht Sozialpsychiatrische Dienste in München

Gerontopsychiatrische Dienste

Psychisch erkrankte Bürger*innen im Alter ab 60 Jahren und ihre Angehörigen können sich für Beratung und weitergehende Unterstützung an die Gerontopsychiatrischen Dienste, abgekürzt GPDi, wenden. 
Die GPDi arbeiten eng zusammen mit Hausärzt*innen und Pflegediensten, (teil-)stationären Einrichtungen und dem Allgemeinen Sozialdienst. Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.
In München gibt es vier dieser GPDi, die jeweils für eine ihnen zugewiesenen Region der Stadt zuständig sind.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt München.

Gerontopsychiatrische Dienste

Übersicht Gerontopsychiatrische Dienste in München

Freie Wohnplätze

Darüber wo und ab wann es freie Wohnplätze gibt, gibt die Infostelle Wohnnetz Auskunft.

Infostelle Wohnnetz

Betreute Wohnformen: Kostenübernahme und weitere Informationen

Die Kosten der Betreuung trägt in der Regel der Bezirk Oberbayern. 
Die Kosten für den Wohnplatz tragen Sie selbst oder bei Mittellosigkeit ebenfalls der Bezirk Oberbayern.

Informationen zu Ambulant betreutem Wohnen auf der Webseite des Bezirk Oberbayern:

Bezirk Oberbayern - Ambulant betreutes Wohnen

Informationen zu Besonderen Wohnformen auf der Webseite des Bezirk Oberbayern:

Bezirk Oberbayern - Besonderes Wohnen

Wohnen für psychisch erkrankte Straftäter*innen

Psychisch erkrankte Menschen sind insgesamt nicht gewaltbereiter als Menschen ohne psychische Erkrankung. Bei vereinzelten schweren psychischen Erkrankungen kann das Risiko für Gewalttaten jedoch erhöht sein.

Die bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V. bietet verschiedene Wohnformen für psychisch erkrankte Straftäter*innen an.

Unterstützung für Menschen mit Messie-Syndrom

Der H-Team e.V bietet im Rahmen eines Messie-Hilfe-Telefons Beratung und Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.