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Menschen mit und ohne psychische Erkrankung können auf verschiedene Weise für Situationen vorsorgen, in denen sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich die Regelung der eigenen rechtlichen Angelegenheiten auf eine andere Person übertragen werden.
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München berät über Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmachten und Münchner Betreuungsvereine.
Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der Betreuungsstelle.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz sind weitere Informationen erhältlich.
VorsorgevollmachtPatientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen im Notfall gewünscht oder abgelehnt werden.
Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung
Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung sind auf der Internetseite der Betreuungsstelle der Stadt München erhältlich.
PatientenverfügungAllgemeine Informationen zur Patientenverfügung sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit erhältlich.
PatientenverfügungInformationen zu psychischer Erkrankung und Patientenverfügung
Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
DGPPNInformationen zu psychischer Erkrankung und Patientenverfügung sind auf der Internetseite des Netzwerks Psychiatrie München e.V. erhältlich.
Netzwerk Psychiatrie München e.V.Krisenpass
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung kann für den Fall einer Verschlechterung der Erkrankung vorgesorgt werden. Für Menschen in psychiatrischer Behandlung kann der sogenannte "Krisenpass" hilfreich sein.
Der Krisenpass enthält die derzeit aktuellen psychiatrischen Behandlungsdaten in Kurzform für die Brieftasche.
Er kann bezogen werden über
- das Netzwerk Psychiatrie München e.V.
- die Geschäftsstelle Münchener Psychiatrie-Erfahrene MüPE e.V.
- die Sozialpsychiatrischen Dienste und psychiatrischen Kliniken
Vorsorgebogen für psychoseerfahrene Personen
Bei einer Psychose kann für den Fall einer Verschlechterung der Erkrankung vorgesorgt werden. Dazu wurde der „Vorsorgebogen für Psychoseerfahrene“ entwickelt.
Um den Vorsorgebogen für die eigene Situation zu bearbeiten, hat sich die Gesprächs-Begleitung durch eine Vertrauensperson bewährt. Die Mitarbeiter*innen der Begegnungsstätte "kontakTEE" und die der Sozialpsychiatrischen Dienste unterstützen die Bearbeitung des Vorsorgebogens.
Der Vorsorgebogen steht als PDF zum Download bereit:
PDF - Datei Vorsorgebogen für psychoseerfahrene Personen