Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständige Stelle/Geltungsbereich
Das (Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München) ist bestrebt, seine Webseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung- BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website (gesund-in-muenchen.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- Vereinzelt werden Texte durch Zeilenumbrüche (<br>) statt mit semantisch korrekten Absatz-Elementen ausgezeichnet. (WCAG 1.3.1, Informationen und Beziehungen)
- Listen sind vereinzelt nicht als solche mit HTML-Listenelementen ausgezeichnet. (WCAG 1.3.1, Informationen und Beziehungen)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 erstellt.
Methodik der Prüfung
Die Bewertung der Website erfolgte im Rahmen einer internen Überprüfung durch eine fachlich qualifizierte Person mit IAAP-Zertifizierung (CPWA). Dabei kamen sowohl manuelle Prüfverfahren als auch unterstützende automatische Analysewerkzeuge zum Einsatz. Die Überprüfung erfolgte stichprobenartig anhand zentraler Funktionalitäten.
Letzte Überprüfung: 22.07.2025
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Gesundheitsplanung
Abteilung Stadtteilgesundheit
Bayerstr. 28 a, 80335 München
E-Mail: gesundheitswegweiser.gsr@muenchen.de
Geschäftsbereich Gesundheitsvorsorge
Abteilung Angebote für sucht- und seelisch erkrankte Menschen
Paul-Heyse-Str. 20, 80335 München
E-Mail: gvo3.gsr@muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern