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Stationäre Behandlung

Allgemeine Informationen

Häufig unterscheiden sich die medizinischen Behandlungsangebote je nach Alter der Patient*innen. Aus diesem Grund ist die Übersicht im Folgenden nach der Altersgruppe der Erkrankten sortiert.

  • Kinder und Jugendliche: bis 17 Jahre
  • Erwachsene: 18 bis 64 Jahre
  • Im Alter: ab 65 Jahre

Abweichungen davon sind bei den jeweiligen Diensten direkt vermerkt.

Bei einer medizinischen Behandlung kann zwischen der psychiatrischen und der psychosomatischen Behandlung unterschieden werden.

Psychiatrische Behandlung

Bei der psychiatrischen Behandlung einer psychischen Erkrankung wird in der Regel eine Kombination aus Psychotherapie und medikamentöser Therapie angewendet.
Je nach Krankheitsbild können weitere Therapieformen eingesetzt werden.

Psychosomatische Behandlung

Die psychosomatische Behandlung beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen Körper und Seele. Patient*innen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung körperliche Symptome entwickelt haben, können ebenso behandelt werden wie Patient*innen, die aufgrund einer körperlichen Erkrankung psychische Symptome entwickelt haben.
Auch in der psychosomatischen Medizin werden Psychotherapie und medikamentöse Therapie angewendet. Je nach Krankheitsbild können weitere Therapieformen eingesetzt werden.

Aufnahme in eine Klinik

Für die stationäre Aufnahme in eine Klinik wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt oder direkt an die Kliniken.

Stationäre Behandlung für Kinder und Jugendliche

Psychiatrische stationäre Behandlung für Kinder und Jugendliche

Bei akutem Behandlungsbedarf haben die Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) die Verpflichtung, Patient*innen aus dem ihnen zugewiesenen Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.

In München hat das Heckscher-Klinikum eine Aufnahmeverpflichtung bei akutem Behandlungsbedarf von Kindern und Jugendlichen:

Patient*innen ohne akuten Bedarf für eine stationären Aufnahme können sich neben der oben genannten Klinik auch bei weiteren Kliniken für eine stationäre Aufnahme anmelden.

Psychiatrische Kliniken ohne Aufnahmeverpflichtung in München sind:

Psychosomatische stationäre Behandlung für Kinder und Jugendliche

Stationäre Behandlung für Jugendliche und junge Erwachsene

Ein Übergang von der Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie kann sich für junge Menschen oft schwierig gestalten. Sogenannte Transitionsstationen bieten eine Behandlung, die auf die Altersgruppe der jungen Erwachsenen zugeschnitten ist.

Stationäre Behandlung für Erwachsene

Psychiatrische stationäre Behandlung für Erwachsene

Bei akutem Behandlungsbedarf haben die Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) die Verpflichtung, Patient*innen aus dem ihnen zugewiesenen Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.
Die Zuständigkeiten der psychiatrischen Kliniken mit Aufnahmeverpflichtung richten sich nach den sogenannten Sektoren, in die München eingeteilt ist. 
Die Mitarbeitenden der zentralen Aufnahme entscheiden bei akutem Behandlungsbedarf, ob und in welcher Klinik die Patient*innen aufgenommen werden.

Zentrale Aufnahme

Zuständigkeit Sektor Nord

Zuständigkeit Sektoren Ost, Süd, West

Zum Teil Zuständigkeit für den Sektor West

In der Versorgung für den Sektor Süd beteiligt sich:

Patient*innen ohne akuten Bedarf für eine stationären Aufnahme können sich neben den oben genannten Kliniken auch bei weiteren Kliniken für eine stationäre Aufnahme anmelden. 
Psychiatrische Kliniken ohne Aufnahmeverpflichtung in München sind:

Psychosomatische stationäre Behandlung für Erwachsene

Soteria

Beim Soteria-Konzept handelt es sich um eine alternative Behandlungsform für Menschen in psychotischen Krisen. 

Weitere Informationen zum Soteria-Konzept sind auf der Internetseite des Soteria-Netzwerks erhältlich.

Soteria-Netzwerk

Stationäre Behandlung für Erwachsene nach Soteria-Konzept gibt es in der kbo-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.

Stationäre Behandlung im Alter

Psychiatrische stationäre Behandlung im Alter

Bei akutem Behandlungsbedarf haben die Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) die Verpflichtung, Patient*innen aus dem ihnen zugewiesenen Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.
Die Zuständigkeiten der psychiatrischen Kliniken mit Aufnahmeverpflichtung richten sich nach den sogenannten Sektoren, in die München eingeteilt ist. 
Die Mitarbeitenden der zentralen Aufnahme entscheiden bei akutem Behandlungsbedarf, ob und in welcher Klinik die Patient*innen aufgenommen werden.

Zentrale Aufnahme

Zuständigkeit für den Sektor Nord

Zuständigkeit für die Sektoren Ost, Süd, West

Patient*innen ohne akuten Bedarf für eine stationären Aufnahme können sich neben den oben genannten Kliniken auch bei weiteren Kliniken für eine stationäre Aufnahme anmelden. 
Psychiatrische Kliniken ohne Aufnahmeverpflichtung in München sind:

Stationsäquivalente Behandlung

Die stationsäquivalente Behandlung (StäB) ist eine aufsuchende akutpsychiatrische Behandlung. Die Patient*innen wohnen dabei zu Hause und werden an sieben Tagen in der Woche von einem Behandlungsteam besucht, das einer stationären Behandlung entspricht. Die Behandlung findet in gleichem Umfang wie in einer Klinik statt.

Die Gründe und Voraussetzungen für eine stationsäquivalente Behandlung werden bei entsprechendem Behandlungswunsch im Vorfeld geklärt.

Forensische Psychiatrie

In einer forensischen Psychiatrie finden die psychiatrische Begutachtung sowie strafrechtliche Unterbringung und Behandlung straffällig gewordener psychisch erkrankter und suchtkranker Menschen statt. 

Für München ist das kbo-Isar-Amper-Klinikum Träger von zwei forensischen Kliniken.
Männer werden am Standort Haar behandelt. 
Frauen werden am Standort Taufkirchen behandelt.

Allgemeine Informationen zur forensischen Psychiatrie sind auf der Seite des Kbo-Isar-Amper-Klinikum aufgeführt.

Forensische Psychiatrie und Psychotherapie