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Rehabilitation und Teilhabe

Allgemeine Informationen zu Rehabilitation und Teilhabe

Eine psychische Erkrankung kann für die betroffenen Personen starke Auswirkungen auf den Lebensalltag haben. Es kann ihnen zum Beispiel schwerfallen, Kontakte zu pflegen, sich selbst zu versorgen oder zur Arbeit zu gehen. Sie können somit in einem oder mehreren Lebensbereichen so stark eingeschränkt sein, dass die Merkmale einer Behinderung erfüllt sind.

Die Schwere einer Behinderung wird mit dem sogenannten „Grad der Behinderung“ (GdB) beurteilt. 
Informationen zum Grad der Behinderung auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Rehabilitationsmaßnahmen haben das Ziel, die Beeinträchtigungen durch eine Erkrankung so weit wie möglich zu mindern. Es wird unterschieden zwischen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation. Durch die ambulanten oder stationären Maßnahmen zur Rehabilitation soll die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden.
Personen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht darauf, während einer Rehabilitationsmaßnahme finanziell unterstützt zu werden.

Ausführliche Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Rehabilitation und Teilhabe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Beratung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen und unterstützt diese in Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Die Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Personen. Ratsuchende werden unabhängig von Wohnort oder der Art der Beeinträchtigung beraten.

EUTB

Berufliche Rehabilitation

Um die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, ist in München eine Vielzahl von Integrationsprogrammen und Trainingsprogrammen verfügbar. Diese Programme richten sich zum Teil speziell an psychisch erkrankte Menschen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Angebote wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Kostenträger für eine berufliche Rehabilitation ist je nach persönlicher Voraussetzung der persönlich zuständige Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.
 

Verschiedene Angebote zur beruflichen Rehabilitation richten sich speziell an Menschen mit psychischer Erkrankung:

Beratung

In einem persönlichen Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die jeweiligen Programme für eine Person geeignet sind und ob die sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Verschiedene Stellen bieten hierzu Beratung an:

Sozialpsychiatrische Dienste

Sozialpsychiatrische Dienste, abgekürzt "SPDi", bieten Beratung und Unterstützung für psychisch erkrankte Erwachsene zwischen 18 und 60 Jahren zu allen Themenbereichen ihres alltäglichen Lebens. 
Die Mitarbeiter*innen beraten Erkrankte und ihre Angehörigen zu psychischen Erkrankungen und seelischer Gesundheit. Sie unterstützen in Krisensituationen, begleiten längerfristig und vereinbaren bei Bedarf gerne einen Hausbesuch. 
Das Angebot ist kostenfrei. Die Anliegen werden vertraulich behandelt.

Weiter Informationen über Sozialpsychiatrische Dienste gibt es auf der Internetseite der Stadt München.

muenchen.de/Sozialpsychiatrische Dienste

In München gibt es elf dieser SPDi. 
Welcher Sozialpsychiatrische Dienst zuständig ist, hängt vom Wohnort der Personen ab, die Unterstützung suchen. 
Der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst kann durch Eingabe der Adresse der Person im "Geoportal" gefunden werden.

Geoportal/Sozialpsychiatrischer Dienst

Übersicht Sozialpsychiatrische Dienste in München