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Rehabilitation und Teilhabe

Allgemeine Informationen zu Rehabilitation und Teilhabe

Eine psychische Erkrankung kann den Alltag stark beeinflussen. Erkrankte haben oft Schwierigkeiten, Kontakte zu pflegen, sich selbst zu versorgen oder zur Arbeit zu gehen. Die Einschränkungen in einem oder mehreren Lebensbereichen können so groß sein, dass die Merkmale einer Behinderung erfüllt sind.

Die Schwere einer Behinderung wird mit dem sogenannten „Grad der Behinderung“ (GdB) beurteilt. Weitere Informationen zum Grad der Behinderung finden Sie auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Rehabilitationsmaßnahmen haben das Ziel, die Beeinträchtigungen durch eine Erkrankung so weit wie möglich zu mindern. Es wird unterschieden zwischen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation. Ambulante oder stationäre Maßnahmen fördern die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Personen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung während einer Rehabilitationsmaßnahme.

Ausführliche Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Beratung

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Die Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Personen. Ratsuchende werden unabhängig von Wohnort oder der Art der Beeinträchtigung beraten.

EUTB

Berufliche Rehabilitation

Um die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern, gibt es in München eine Vielzahl von Integrationsprogrammen und Trainingsprogrammen. Sie unterstützen dabei, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Kostenträger für eine berufliche Rehabilitation ist je nach persönlicher Voraussetzung der persönlich zuständige Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.
 

 Einige Angebote richten sich speziell an Menschen mit psychischer Erkrankung:

Beratung

In einem persönlichen Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die jeweiligen Programme für eine Person geeignet sind und ob die sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Verschiedene Stellen bieten dazu Beratung an:

Sozialpsychiatrische Dienste

Sozialpsychiatrische Dienste, abgekürzt "SPDi", bieten Beratung und Unterstützung für psychisch erkrankte Erwachsene zwischen 18 und 60 Jahren zu allen Themenbereichen ihres alltäglichen Lebens. 
Die Mitarbeiter*innen beraten Erkrankte und ihre Angehörigen zu psychischen Erkrankungen und seelischer Gesundheit. Sie unterstützen in Krisensituationen, begleiten längerfristig und vereinbaren bei Bedarf gerne einen Hausbesuch. 
Das Angebot ist kostenfrei. Die Anliegen werden vertraulich behandelt.

Weiter Informationen über die Sozialpsychiatrischen Dienste gibt es auf der Internetseite der Stadt München.

muenchen.de/Sozialpsychiatrische Dienste

Welcher Sozialpsychiatrische Dienst zuständig ist, hängt vom Wohnort der Person ab, die Unterstützung sucht. 

Durch Eingabe der Adresse im "Geoportal München" kann der zuständige sozialpsychiatrische Dienst gefunden werden.

Geoportal/Sozialpsychiatrischer Dienst

Übersicht Sozialpsychiatrische Dienste in München