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Einer Beschäftigung nachzugehen hat einen wichtigen Einfluss auf das eigene Wohlbefinden. Neben der Möglichkeit Geld zu verdienen, gibt eine Beschäftigung den Wochentagen eine zeitliche Struktur. In der Arbeit können soziale Kontakte geknüpft werden und man kann Selbstwirksamkeit und Wertschätzung erleben.
Neben einer Anstellung in der freien Wirtschaft, einer staatlichen Institutionen oder den Einrichtungen der Freien Wohlfahrt können auch Tätigkeiten im freiberuflichen oder selbstständigen Bereich aufgenommen werden.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis.
Arbeit und Beschäftigung
Es wird zwischen einem sogenannten ersten Arbeitsmarkt, zweiten Arbeitsmarkt und dritten Arbeitsmarkt unterschieden.
Die meisten Personen mit einer psychischen Erkrankung sind im ersten Arbeitsmarkt tätig. Für Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Erkrankung nicht oder noch nicht im ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, gibt es die Möglichkeit, im zweiten oder dritten Arbeitsmarkt tätig zu sein.
Erster Arbeitsmarkt
Der erste Arbeitsmarkt wird auch „regulärer Arbeitsmarkt“ oder „freier Arbeitsmarkt“ genannt. Auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse in der freien Wirtschaft, den staatlichen Institutionen und den Einrichtungen der Freien Wohlfahrt.
Zugang zu diesem Arbeitsmarkt erhalten die Arbeitssuchenden, indem sie sich auf die Ausschreibung einer Stelle bewerben.
Verschiedene Angebote erleichtern den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt:
Inklusionsfirmen
nach § 215 neuntes Sozialgesetzbuch
Inklusionsfirmen besetzen zwischen 30 und 50 Prozent ihrer Stellen mit Personen mit einer Schwerbehinderung.
Das Ziel ist eine inklusive und gleichberechtigte Teilhabe. Die Arbeitnehmer*innen sind in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt und haben einen regulären Arbeitsvertrag. Eine Anstellung erfolgt im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahrens.
In den Einrichtungen erhalten die schwerbehinderten Beschäftigten psychosoziale Unterstützung durch geschulte Anleiter*innen. Die Anforderungen werden auf die individuelle Leistungsfähigkeit angepasst.
Es gibt Inklusionsfirmen in verschiedenen Branchen. Eine Arbeit ist in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 12 Wochenstunden möglich.
Den Arbeitnehmer*innen wird je nach Unternehmen Mindestlohn oder mehr ausbezahlt.
Voraussetzungen für die Anstellung in einer Inklusionsfirma:
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung
- Arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet
- Ein Arbeitsplatz muss frei sein
Weitere Informationen und eine Übersicht an Inklusionsfirmen gibt es auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V.Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM)
nach §16i zweites Sozialgesetzbuch
Für eine stufenweise und begleitete Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt in einem geschützten Umfeld kann unter bestimmten Voraussetzungen die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ genutzt werden.
Bei der Maßnahme nehmen die Teilnehmer*innen eine geförderte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an. Sie erhalten einen regulären Arbeitsvertrag.
Während der gesamten Beschäftigungszeit erhalten die Beschäftigten und die Arbeitgeber*in Coaching und Begleitung durch Mitarbeitende des Jobcenters.
Die Arbeitgeber*innen erhalten vom Jobcenter einen Lohnkostenersatz für bis zu fünf Jahren.
Das Ziel der Maßnahme ist eine Beschäftigung der Arbeitnehmer*innen über die geförderte Beschäftigung hinaus. Es besteht für die Arbeitgeber*innen jedoch keine Nachbeschäftigungspflicht.
Voraussetzungen für die Förderung:
Die Teilnehmer*innen an der Fördermaßnahme müssen innerhalb der letzten sieben Jahre für sechs Jahre Leistungen nach dem zweiten Sozialesetzbuch bezogen haben. Der Leistungsbezug muss nicht am Stück erfolgt sein.
Bei Menschen mit Schwerbehinderung weichen die Zeiträume ab. Sie müssen innerhalb der letzten sieben Jahre für fünf Jahre im Leistungsbezug gewesen sein, um an der Maßnahme teilnehmen zu können. Auch hier muss der Leistungsbezug nicht am Stück erfolgt sein.
Die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ kann sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch bei sozialen Träger*innen auf dem zweiten Arbeitsmerkt stattfinden.
Zweiter Arbeitsmarkt
Manche Menschen können aufgrund der Art oder Schwere ihrer Erkrankung keine berufliche Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben.
Auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt werden geschützte Arbeitsplätze angeboten. Die Beschäftigungsverhältnisse werden mithilfe öffentlicher Fördermittel geschaffen und erhalten.
Das Ziel des zweiten Arbeitsmarktes ist die Verringerung der Arbeitslosigkeit. Personen, die im zweiten Arbeitsmarkt tätig sind, sollen nach einiger Zeit einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt finden.
Es gibt verschiedene Angebote auf dem zweiten Arbeitsmarkt in München, die sich zum Teil speziell an Menschen mit psychischer Erkrankung richten:
Arbeitsgelegenheit
nach §16d zweites Sozialgesetzbuch
Eine Arbeitsgelegenheit soll arbeitslose Personen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Das Ziel ist die Beendigung einer Langzeitarbeitslosigkeit. Die Beschäftigung soll zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit genutzt werden.
Die Maßnahmen werden von eingetragenen Vereinen oder sozialen Betrieben angeboten. Die Betriebe bieten Tätigkeiten in unterschiedlichen Branchen an. Die Tätigkeit wird durch qualifizierte Arbeitsanleitungen und Sozialpädagog*innen begleitet.
Es gibt kein Bewerbungsverfahren. Stattdessen findet eine Zuweisung zu vorhandenen Stellen statt.
Kostenträger ist das Jobcenter München.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird eine Mehraufwandsentschädigung an die Beschäftigten gezahlt.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme in München
- Bezug Arbeitslosengeld II
- Wohnhaft in der Stadt München
- Arbeitsvolumen zwischen 15 bis maximal 30 Stunden die Woche
Die Beschäftigung ist bis zu 24 Monate möglich. Mit Begründung kann der Zeitraum auf 36 Monate verlängert werden.
In einem Zeitraum von 5 Jahren ist es für maximal drei Jahre möglich, in einer Arbeitsgelegenheit zu arbeiten.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
nach § 219 neuntes Sozialgesetzbuch
Werkstätten für Menschen mit Behinderung unterstützen bei der Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Hier angestellte Personen befinden sich in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis.
Der Beschäftigungsumfang soll zwischen 35 und 40 Wochenstunden liegen.
Voraussetzungen:
- Erwerbsunfähigkeit
- Verminderte Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
- Funktionseinschränkung in mehreren Lebensbereichen
- Diagnose
- Attest oder Ärztliche Einschätzung, aus der die Notwendigkeit zur Aufnahme hervorgeht
- Ausdauer für einen mehrstündigen Arbeitstag
Es wird ein Entgelt an die Beschäftigten ausbezahlt.
In München gibt es einige Werkstätten, die sich speziell an Menschen mit seelischer Behinderung richten:
Conceptliving
AWO München ConceptLiving GmbH
Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung, sowie Orientierung und Qualifizierung für den beruflichen (Wieder-)Einstieg
Lebenshilfe Werkstatt
Lebenshilfe Werkstatt GmbH München
Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung
Werkstatt für Menschen mit Behinderung München
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung gGmbH
Isar-Würm-Lech gGmbH
Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung
Weitere Informationen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesZuverdienstbeschäftigung
Zuverdienstprojekte sind Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Das Angebot ist für Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht zur Verfügung stehen.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den Zuverdiensttätigkeiten um eine betreute Tätigkeit und kein reguläres Arbeitsverhältnis. Teilnehmer*innen können bis zu drei Stunden am Tag in Beschäftigung sein. Das Arbeitstempo wird an den Bedarf und die Voraussetzungen der Teilnehmer*innen angepasst.
Die Teilnehmer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Leistungen.
In der Regel kann mit dem Erreichen der rentenversicherungspflichtigen Altersgrenze keine Zuverdiensttätigkeit mehr ausgeübt werden. Im Einzelfall kann die Tätigkeit jedoch verlängert werden.
Weitere Informationen zur Zuverdienstbeschäftigung auf der Internetseite des Bezirks Oberbayern:
Weitere Informationen zu Zuverdienstprojekten sowie eine Auflistung einiger Zuverdienstprojekte auf der Internetseite "Rehadat".
Zuverdienst- & BeschäftigungsangeboteMünchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ)
Der dritte Arbeitsmarkt ermöglicht es Menschen, die aufgrund verschiedener Gründe vom ersten Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind, mit längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen neue Perspektiven im Beschäftigungssystem zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ).
Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) ist das kommunale Arbeitsmarktprogramm der Stadt München. Es bietet Beratungen, Aus- und Fortbildungen, Umschulungen sowie Beschäftigungsgelegenheiten für Menschen an, die am Münchner Arbeitsmarkt Unterstützung suchen. Zentrale Zielsetzung ist die soziale und berufliche Integration in den Arbeitsmarkt sowie Fachkräftesicherung.
Weitere Informationen zum Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm auf der Internetseite der Stadt München.
Münchner Beschäftigungs- und QualifizierungsprogrammBeratung zu Arbeit und Beschäftigung
Der Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH berät Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeber*innen.
Beratung zu den Themen Arbeit und Behinderung in den Bereichen Berufliche Sicherung, Vermittlung und Übergänge gestalten.
Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH (ifd)
Beratung zum Thema Arbeit und Behinderung in den Bereichen Berufliche Sicherung, Vermittlung und Gestaltung von Übergängen.
Qualifizierung für eine Tätigkeit
Bei einer Qualifizierung können alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt werden, die für die Ausübung eines bestimmten Berufsbildes notwendig sind.
Es gibt verschiedene Träger, die Qualifizierungsprogramme für Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten:
Conceptliving
AWO München ConceptLiving GmbH
Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung, sowie Orientierung und Qualifizierung für den beruflichen (Wieder-)Einstieg
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Unterstützung und Qualifikation
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, während der Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld zu erhalten.
Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur.